Mietvertragsbedingungen

Zeitraum:

  • Mindest-Mietdauer ist ein Monat, kann beliebig verlängert werden
  • maximale Mietdauer sind 6 Monate, kann ebenfalls beliebig oft verlängert werden

Inhalt der Mietbedingungen:

  • Der Mietbogen darf nicht ohne Genehmigung verändert werden. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Gebrauch haftet der Mieter. Sollte es doch zu einem Schaden kommen, ist der Vermieter umgehend darüber zu informieren.
  • Mietgebühren sind am ersten Tag des Vertrages fällig. Der Bogen ist am Ende der Mietperiode sowie vor einer eventuellen Verlängerung des Mietvertrages zu einer kurzen Überprüfung an den Vermieter zurückzugeben.
  • Wird die gemietete Ausrüstung nicht bis zum Ablauf der Mietperiode zurückgegeben, verlängert sich die Mietperiode um einen weiteren Monat bis maximal 6 Monate. Bei einer weiteren Verlängerung der Bogenmiete muss ein neuer Mietvertrag vereinbart werden. Vor einer Verlängerung des Mietvertrages ist das Bogenset zu einer kurzen Überprüfung an den Vermieter zurückzugeben.
  • Der Vertrag kann jeder Zeit beendet werden. Berechnet wird jeder angefangene Monat. Da bei halbjährigen Verträgen nur 5 Monate berechnet sind, erfolgt eine Rückerstattung nur bis zum fünften Monat.
  • Änderung der Anschrift des Mieters während der Mietperiode sind dem Vermieter mitzuteilen.
  • Je nach Beschädigung oder Verlust von Bogen oder Ausrüstungsgegenständen des Bogensets können vom Vermieter Teile der Kaution einbehalten werden.

Preise:

Die Mietgebühr ist je nach Bogenset und Mietdauer variierend. Siehe dazu unter Mietbogenpreise.

Zusätzlicher Mietvertragsinhalt:

Für die Dauer von einer Mietperiode (siehe Mietdauer) wird eine Kaution von 50 Euro erhoben. Zahlbar mit dem Mietpreis. Rückzahlung erfolgt bei Rückgabe des Bogens.

Ende der Mietdauer:

  • kann Miete um einen gewünschte Periode fortgesetzt werden
  • kann der Bogen abzüglich der bereits gezahlten Mietgebühr und unter Berücksichtigung des Alters erworben werden